Im privaten und / oder gewerblichen Miet- und Pachtrecht berät Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Toth ebenfalls umfassend, sei dies die rechtliche Prüfung von Vertragsklauseln, die Prüfung und Gestaltung von Miet-, Untermiet- bzw. Pachtverträgen sowie die Gestaltung von Grundstückskaufverträgen (insoweit erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Notariat).