Herr Rechtsanwalt Andreas Toth berät Sie zudem in allen Fragen des Insolvenzrechts. Hierunter fallen u. a. die Beratung von Unternehmen sowie von privaten Mandanten bezüglich aller insolvenzbedingten Streitigkeiten, insbesondere die Sicherung und Durchsetzung von Forderungen im Rahmen von vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren, Abwehr von unberechtigten Insolvenzanfechtungs- und Geschäftsführerhaftungsansprüchen sowie auch Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle. Auch die Strafverteidigung hinsichtlich aller Insolvenzstraftaten - inbesondere Inolvenzverschleppung, Bankrott, etc. - gehört zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Toth.
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