Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts gehört sowohl die außergerichtliche, als auch die prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich des Kaufrechts, des Werkvertragsrechts, des Gewährleistungsrechts und des Schadensersatzrechts zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Andreas Toth. Er vertritt die Mandanten dabei bundesweit in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in außergerichtlichen Verfahren.
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